Elterninfo
Ferientermine
Entschuldigung bei Krankheit
Bitte rufen Sie im Krankheitsfall bis um 7:30 Uhr im Sekretariat unter 07231/86182 an und hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Geben Sie dabei bitte den Namen Ihres Kindes, die Klasse, den Grund und den voraussichtlichen Zeitraum der Abwesenheit an.
Reichen Sie bitte spätestens nach drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft ein.
Achtung Meldekette - Melden Sie Ihr Kind unbedingt krank!
Ist Ihr Kind morgens nicht entschuldigt, erscheint aber trotzdem nicht in der Schule, kontaktieren wir Sie telefonisch. Dadurch wollen wir vermeiden, dass Sie ihr Kind in der Schule wähnen, es aber möglicherweise gar nicht angekommen ist. Dieses Vorgehen dient der Sicherheit Ihres Kindes.
Da die telefonische Nachverfolgung für uns mit einem hohen Aufwand verbunden ist, bitten wir Sie darum, Ihrer Entschuldigungspflicht verantwortungsbewusst nachzukommen. Vielen Dank.
Infektionsschutz und Gesundheit
Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten besteht eine gesetzliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt. In diesen Fällen ist ein Schulbesuch erst nach ärztlicher Freigabe wieder möglich. Eine aktuelle Übersicht der meldepflichtigen Krankheiten finden Sie hier:
Informationen_gemaess_Infektionsschutzgesetz.pdf
Bei nicht meldepflichtigen "alltäglichen" Erkrankungen wie Erkältungen, grippalen Infekten oder Magen-Darm-Beschwerden bitten wir Sie um Rücksichtnahme, sodass eine Ausbreitung von Infekten eingegrenzt werden kann.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn folgende Symptome vorliegen:
- Fieber (ab 38,5°C) oder Fieber in den letzten 24 Stunden
- Erbrechen oder Durchfall in den letzten 48 Stunden
- Starker Husten oder Halsschmerzen mit Schluckbeschwerden
- Deutlich erkennbare Krankheitssymptome (z. B. Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit)
Ihr Kind kann die Schule wieder besuchen, wenn es 24 Stunden symptomfrei ist (ohne Fiebersenkung durch Medikamente). Bei meldepflichtigen Krankheiten ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihrer Kinder und des Personals, sodass auch bei Krankheitswellen eine verlässliche Unterrichtsversorgung gewährleistet werden kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Bitte wenden Sie sich an das Schulsekretariat oder die Klassenlehrkraft.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Kopfläuse
Wichtig: Meldepflicht! Sollten bei Ihrem Kind Kopfläuse auftreten, sind Sie verpflichtet dies der Schule unverzüglich mitzuteilen, damit eine Weiterverbreitung schnell und wirksam verhindert werden kann.
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
kopflaeuse_ausfuehrliche_informationen.pdf
Grundschule Kämpfelbach
Standort Ersingen I Standort Bilfingen